Talentförderung in Hessen
Grundsätze und Zielsetzungen.
Das Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“
ist ein Kooperationsprogramm des Hessischen Kultusministeriums
und des Landessportbundes Hessen.
Es soll helfen, in der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen/Sportverbänden
den Einstieg in ein leistungssportliches Training für Kinder
und Jugendliche pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Dies
erfordert eine systematische Hinführung sportlich talentierter,
interessierter Kinder und Jugendlicher zum Leistungssport durch
kindgerechte, entwicklungsgemäße Trainings- und Wettkampfgestaltung.
Die übergeordnete Zielsetzung aller Maßnahmen ist
es, durch koordinierte Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband
der Talentsuche und -förderung neue Impulse zu geben.
Dabei kommt der Schule vor allen Dingen die Aufgabe zu, die
Kinder behutsam an den Leistungssport heranzuführen, d.h.,
das leistungssportliche Engagement der talentierten Schüler/innen
unter pädagogischen Gesichtspunkten zu gestalten. Fachverbände
und Vereine haben die Aufgabe, die schulischen Fördermaßnahmen
zu begleiten und nach deren Beendigung in eigener Zuständigkeit
fortzuführen, um so die derzeit noch bestehenden Lücken
im Fördersystem zu schließen.
Die Aufgaben der Kooperationspartner „Schule-Verein-Verband"
in der Förderkonzeption.
In der inhaltlichen Darstellung des Förderkonzepts wird
verdeutlicht, dass es zwei tragende Säulen innerhalb der
sportlichen Ausbildung gibt. Die eine ist die sportartübergreifende
Grundausbildung. Ein solcher Ansatz ist bisher im Vereinssport
kaum verankert, da sich bei den Sportvereinen und deren Abteilungen
hauptsächlich sportartspezifische Angebote finden. Demgegenüber
ist die Schule geradezu prädestiniert, diesen sportartübergreifenden
Ausbildungsteil zu leisten. Denn in den Grundschulen besteht
prinzipiell die Möglichkeit, alle Kinder anzusprechen und
zu prüfen, inwieweit für sie eine zusätzliche
Förderung in den Talentaufbaugruppen infrage kommen könnte.
Die zweite ist die sportartgerichtete und sportartspezifische
Ausbildung der Kinder, die parallel zur sportartübergreifenden
Grundausbildung einsetzen sollte und zum Grundlagentraining
führt. Hinführung und Überleitung zum Grundlagentraining
erfordern unter inhaltlichen Gesichtspunkten sportartspezifisch
ausgerichtete, kindgemäße Konzepte der einzelnen
Fachverbände.
Die noch zu erstellenden Rahmentrainingspläne (unter Einbeziehung
der unter Federführung von NRW bereits geleisteten Vorarbeiten)
müssen auf der Grundausbildung aufbauen und eine angemessene
Heranführung an die sportartspezifischen Belange dieser
Ausbildungsstufe garantieren, ohne die Orientierungen pädagogisch
verantwortungsvoll und entwicklungsgemäß auszuklammern.
Gerade die sportartspezifische Ausbildung, als zweiter inhaltlicher
Bestandteil des hessischen Landesprogramms „Talentsuche
- Talentförderung", kann nur über die konsequente
Mitarbeit der einzelnen Fachverbände erstellt und in den
Vereinen realisiert werden.
Je sportartspezifischer die Trainingsinhalte werden, desto geringer
werden die schulischen Möglichkeiten und Anteile an der
weiterführenden Förderung.
Somit ergibt sich die Notwendigkeit, die sportartgerichtete
Ausbildung zunächst schulisch zu verankern, gleichzeitig
aber die Weiterführung durch die eigentlichen Spezialisten,
wie Übungsleiter und Trainer der
Vereine/Fachverbände, sicherzustellen. Zur Realisierung
der Zielsetzungen des Landesprogramms muss jeder Partner seinen
spezifischen Beitrag leisten.
Der Schule fallen dabei folgende Aufgaben
zu:
* Einrichtung von Talentaufbaugruppen (TAG)
mit „sportinteressierten" Schüler(n) /- innen
* Durchführung einer „vielseitigen sportartübergreifenden
Grundausbildung" in diesen Gruppen
* Erkennen sportartspezifischer Interessen der Kinder
* Suche nach sportartspezifischen Trainingsmöglichkeiten
für die Kinder in Vereinsgruppen
* Einrichtung von Talentfördergruppen (TFG) mit sportartspezifischer
Ausrichtung in Kooperation mit den Fachverbänden und den
örtlichen Vereinen.
Dem Verein fallen folgende Aufgaben
zu:
* sich darüber zu informieren, wo Talentaufbaugruppen
existieren
* Kontaktaufnahme mit den TAG -Leiter(n)/ innen.
* Eröffnung zusätzlicher sportartspezifischer Übungsmöglichkeiten
für Kinder aus den TAG
* systematische Betreuung der Vereinskindergruppen
* Sicherstellung eines kind- und entwicklungsgemäßen
Trainings durch qualifizierte Übungsleiter/innen des Nachwuchstrainings
* Kontaktaufnahme zu Talentfördergruppen und Gewährleistung
einer systematischen Zusammenarbeit.
* Die Fachverbände haben folgende Aufgaben:
* Kooperation mit den eingerichteten Talentfördergruppen
(TFG)
* Fortführung der schulischen Talentförderung in eigener
Zuständigkeit nach der 6.Klasse
* Schließung möglicher „Förderlücken"
zwischen der schulischen und der Landes-Kader-Förderung
des Verbandes, insbesondere in solchen Sportarten, bei denen
der Einstieg in den D-Kader relativ spät erfolgt, durch
geeignete Maßnahmen auf Kreis- bzw. Bezirksebene
* Information der beteiligten Schulen und Vereine über
die Fördermaßnahmen
* Kooperation mit dem Koordinator des jeweiligen Schulsportzentrums
(SSZ)
* Koordinierung der sportartspezifischen, regionalen Nachwuchsleistungsförderung
der Vereine
Auf der Grundlage dieser Beschlüsse entwickelt
die jeweilige Programmgruppe „Talentsuche-Talentförderung"
auf Schulamtsebene ihr eigenes Förderkonzept, in dem alle
Fördermaßnahmen, ausgehend vom Einstieg in die Talentaufbaugruppen
bis hin zu den Kadermaßnahmen der Fachverbände, verankert
sind.
Die Umsetzung dieses verbindlichen Förderkonzepts erfolgt
auf der Ebene der Schulsportzentren (SSZ). Im SSZ sind alle
Grund- und Mittelstufenschulen zusammengeschlossen, an denen
Talentaufbau- und Talentfördergruppen eingerichtet sind.
Die Federführung liegt bei einer Schule mit gymnasialer
Oberstufe, an der das Leistungsfach Sport angeboten wird.
Die federführende Schule für das SSZ Wetzlar
mit seinen beiden Nebenzentren Dillenburg und Hüttenberg
ist die Goetheschule Wetzlar.
Schulische Maßnahmen der Talentförderung.
Die gemeinsam von Kultusministerium und Landessportbund
Hessen, den Landesfachverbänden und der Universität-
Gesamthochschule Kassel entwickelte und getragene Konzeption
sieht unter Beachtung
• des Prinzips der Entwicklungsgemäßheit
• der Selbstbestimmtheit
• trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse und
• gewissenhafter Beratung
vor, sportlich interessierten und begabten Kindern bereits in
der Grundschule eine langfristig angelegte, systematische sportliche
Leistungsentwicklung zu bieten. Ein solches Training dient als
Grundlage für die Talententwicklung. An ausgewählten
Grundschulen und weiterführenden Schulen sind zu diesem
Zweck
Talentaufbaugruppen (TAG), Klasse 1- 4 und
Talentfördergruppen (TFG), Klasse 4/5 - 6
eingerichtet worden.
Der Trainingsaufbau für die Talentaufbaugruppen (TAG) folgt
dem Prinzip der vielseitigen sportartübergreifenden Grundausbildung.
Aufbauend auf die Grundausbildung schließt sich das sportartspezifische
Grundlagentraining für geeignete Kinder in den Talentfördergruppen
(TFG) an.
Die Talentaufbaugruppe (TAG)
* Die Talentaufbaugruppen sind ein Angebot
für sportinteressierte und begabte Kinder zusätzlich
zum obligatorischen Sportunterricht.
* Grundsätzlich sind diese Talentaufbaugruppen
offen für Schülerinnen und Schüler der Klassen
l bis 4 aus den einzelnen Grundschulen eines Schulsportzentrums.
* Die Kinder der Klassen 1/2 und die Kinder
der Klassen 3/4 werden in Talentaufbaugruppen jeweils gemeinsam
trainiert, um eine alters- und entwicklungsgemäße
sowie individuelle Förderung der teilnehmenden Kinder gewährleisten
zu können. Dieses Training soll eine vielseitige sportartübergreifende
Grundausbildung sichern und ist Einstieg in einen planmäßigen,
langfristigen Trainingsprozess.
* Inhaltliche Grundlage für die Arbeit
in den Talentaufbaugruppen sind die Trainingsmodelle für
die vielseitige sportartübergreifende Grundausbildung.
* Die Aufnahme sportlich interessierter und
begabter Kinder in die Talentaufbaugruppe erfolgt auf freiwilliger
Basis nach eingehender Beratung des Kindes, der Eltern und in
Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitern/innen sowie Sportlehrern/innen.
Die Talentfördergruppe (TFG)
* An einem Schulsportzentrum (SSZ) werden in
Planungsgesprächen mit den Fachverbänden und Vereinen
bis zu drei Schwerpunktsportarten festgelegt und dafür
die entsprechenden Talentfördergruppen (TFG) eingerichtet
(ein SSZ pro Schulamtsbezirk).
* An den Schulsportnebenzentren (SNZ) können
zusätzlich für ein bis zwei Schwerpunktsportarten
die entsprechenden Talentfördergruppen eingerichtet werden.
* Die Talentfördergruppe ist ein außerunterrichtliches
Angebot zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht.
* Aufbauend auf die Grundausbildung werden
den Kindern und Jugendlichen von Klasse 4-6 in diesen Talentfördergruppen
zunehmend sportartgerichtete und sportartspezifische Inhalte
des Grundlagentrainings vermittelt.
* Grundlage für die Arbeit in den Talentfördergruppen
sind die Rahmentrainingspläne der Fachverbände.
* Die Aufnahme in die Talentfördergruppe
erfolgt: - auf freiwilliger Basis und nach einer die künftige
Sportart betreffenden Beratung
des Kindes und der Eltern durch die/den TAG- Leiter/in - nach
einer sportärztlichen Untersuchung in einer sportärztlichen
Untersuchungs-
und Beratungsstelle.
* Ein „Quereinstieg" ist jederzeit
möglich.
* Nach der Aufnahme in die Talentfördergruppe
ist die Teilnahme verbindlich, da nur über die regelmäßige
und systematische Trainingsarbeit eine Talententwicklung erreicht
werden kann.
* Die Trainingszeit der Talentfördergruppen
beträgt vier Wochenstunden (2 x 90 Minuten).
* Gruppengröße und Zusammensetzung
(Jungen/Mädchen) sind abhängig von der jeweiligen
Sportart und deren Trainingsbedingungen, sollte aber zwischen
8 bis höchstens 20 Kinder liegen.
* Die Teilnahme am Training der TFG wird im
Zeugnis bescheinigt.
Während des gesamten schulischen Förderzeitraumes
wird eine enge Verzahnung mit den Trainingsmaßnahmen und
den Wettkampfprogrammen der Vereine angestrebt, so dass die
geförderten Kinder und Jugendlichen weitere sportartspezifische
Trainingsmöglichkeiten nutzen können.
Aufgaben der TAG- Leiter/-innen
Die Ausführungen zur Organisationsstruktur
des Landesprogramms machen deutlich, dass eine erfolgreiche
Durchführung der Maßnahmen nur dann gelingen kann,
wenn die beschriebenen Strukturen auch praktisch umgesetzt werden.
Dazu ist es notwendig, dass die TAG- Leiter/innen neben ihrer
Trainingsplanung und -durchführung auch weitere Aufgaben
übernehmen.
Welche Kinder sollen in die TAG aufgenommen
werden?
Im Erlass zur Durchführung des Aktionsprogramms
findet sich zunächst als eindeutige Vorgabe: „Talentaufbaugruppen
sind offen für sportlich interessierte und begabte Grundschülerinnen
und Grundschüler ..." (HKM 1993, 326). Grundsätzlich
können demnach geeignete Grundschüler/innen aus dem
Sportverbund eines Schulsportzentrums aufgenommen werden. Was
sind nun sportlich interessierte und begabte Kinder, und wie
lassen sich Begabung und Interesse einschätzen?
Die inhaltliche Diskussion zur Talentproblematik wird später
geführt. Ohne diesen Überlegungen hier vorgreifen
zu wollen, kann festgestellt werden, dass eine auf die Talententwicklung
ausgerichtete langfristige sportliche Ausbildung - und als solche
versteht sich das Training in der TAG - sofort unglaubwürdig
und pädagogisch bedenklich wird, wenn von Anfang an strenge
Auswahlverfahren (z.B. Tests) angewandt werden. Deshalb sollte
die Einschätzung von Begabung und Interesse zur „Chefsache"
der Talentaufbaugruppenleiter/innen gemacht werden. Die folgenden
Aspekte können vielleicht helfen, mit dem Problem pädagogisch
umzugehen und die „richtigen" Kinder auszuwählen.
Für die Auswahl lassen sich nachstehende Dispositionen
(Eigenschaften) und Leistungsvoraussetzungen als Kriterien benennen,
denn diese Kinder
- zeigen vielfältige sportliche Interessen;
- sind geneigt, neue Bewegungen sofort zu probieren;
- zeigen Hartnäckigkeit beim Erlernen von Bewegungen, auch
wenn diese
nicht gleich klappen;
- haben Mut und zeigen Risikobereitschaft;
- sind psychisch ausgeglichen;
- zeigen Leistungsbereitschaft;
- sind belastungsfähig;
- arbeiten im Sportunterricht konzentriert mit und
- haben Freude am Wettkampf bzw. am Leistungsvergleich.
Diese Dispositionen und Leistungsvoraussetzungen
verweisen auf anlagebedingte Eigenschaften sportlicher Talente.
Darüber hinaus wird es erforderlich, weitere Informationen
einzuholen, da gezeigte sportliche Leistungen auch durch sportliche
Vorerfahrungen - also das Trainingsalter - und den Entwicklungsstand
- also das biologische Alter -beeinflusst worden sein könnten.
Bei der Auswahl der Kinder sollte deshalb den kleinen (retardierten)
Kindern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Gegensatz
zu den akzelerierten Kindern, die oft bereits bessere sportliche
Resultate erbringen, verfügen diese Kinder möglicherweise
noch über nicht augenscheinliche Entwicklungspotentiale,
die erst durch den Trainingsprozess in den TAG beobachtbar werden.
Eine vorschnelle Ausgrenzung würde diesen Talententwicklungsprozess
verhindern. Die TAG- Leiter/innen sollten deshalb in dieser
Situation gewissenhaft arbeiten und alle Informationsquellen
nutzen. Über Befragungen des Sportlehrers/der Sportlehrerin
und Unterrichtshospitationen lassen sich Informationen über
Mitarbeit und Engagement im Sportunterricht gewinnen. Die Kinder
selbst können
Auskunft über ihre Interessen und Neigungen geben, und
unter Hinzuziehung der Eltern ist es möglich, Einblicke
in den sportlichen Ausbildungsverlauf, das soziale Umfeld u.a.
zu erlangen.
Als Hilfestellung bei diesem Auswahlverfahren, das in der Verantwortung
des jeweiligen Talentaufbaugruppenleiters liegen muss und nicht
von den beteiligten Instanzen (Schulleitung, Sportlehrer, Vereinstrainer,
Eltern) außer Kraft gesetzt werden darf, kann der Erhebungsbogen
Sportliches Interessenprofil dienen.
Wann beginnt das Training in den Talentaufbaugruppen?
Das Training in den Talentaufbaugruppen beginnt
in der Regel mit dem 2. Halbjahr der Klasse 1. Die erste Hälfte
dieses Schuljahres benötigen die Kinder für den Eingewöhnungsprozess
in das neue Umfeld Schule. Erst wenn sich die Kinder eingewöhnt
haben, können sie an die neuen Aufgaben in den TAG herangeführt
werden. Darüber hinaus ist diese Zeit erforderlich, um
den TAG- Leiter(n)/innen ausreichend Gelegenheit zu geben, die
Aufnahme der Kinder in die TAG vorzubereiten.
Wie sollten die TAG- Leiter/innen die
Einstiegsphase organisieren?
Unter der Federführung des zuständigen
SSZ- Koordinators sollten zunächst die Schulleitungen und
Sportfachkonferenzen der beteiligten Grundschulen über
das Vorhaben informiert werden, eine schulische bzw. überschulische
Talentaufbaugruppe einrichten zu wollen. In Absprache mit den
beteiligten Sportlehrer(n) /-lehrerinnen der Klasse 1 erfolgen
im Verlauf des 1. Halbjahres Unterrichtshospitationen, sowie
erste Gespräche mit in Frage kommenden Kindern, Eltern
und ggf. Vereinsübungsleitern. Wenn der Kreis der „geeigneten"
Kinder sondiert ist, sollten unter Federführung der Schulleitung(en)
die Eltern der gesichteten Kinder eingeladen werden.
Während dieses Elterntreffens, an dem
auch die Kinder selbst teilnehmen sollten, verdeutlicht der/die
Talentaufbaugruppenleiter/in (ggf. zusammen mit dem SSZ- Koordinator)
noch einmal die Zielsetzungen und die damit verbundenen Rahmenbedingungen
des Trainingsprozesses und steht bei Rückfragen und darüber
hinaus grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung und nach einer
kurzen Probetrainingsphase müssen die Eltern - sofern gewünscht
- ihre Kinder verbindlich anmelden.
Welchen Stellenwert hat die TAG im
Rahmen des Schulsports?
Talentaufbaugruppen sind schulische Veranstaltungen
und gehören zum außerunterrichtlichen Schulsport.
Wie alle anderen Schulsportveranstaltungen haben sie, wenn eine
Aufnahme erfolgt ist, verbindlichen Charakter. Die TAG- Leiter/innen
sind deshalb dazu verpflichtet, die Anwesenheit zu überprüfen
und zu vermerken sowie bei unregelmäßiger Teilnahme
oder längerer Abwesenheit die Schulleitung zu informieren.
Die Teilnahme am Training ist im Zeugnis der Schüler/innen
zu bescheinigen (vgl. HKM 1993,331).
Welche weiteren Aspekte müssen
beachtet werden?
Die TAG- Arbeit versteht sich als Einstieg
in einen langfristig angelegten, systematischen Trainingsprozess,
der auf die Weiterentwicklung sportlicher Talente ausgelegt
ist. Dieser Prozess unterscheidet sich vom Sportunterricht vor
allen Dingen hinsichtlich seiner Belastungsstruktur.
Deshalb sollten die TAG- Leiter/innen von Anfang an den Austausch
mit den Eltern suchen, um Rückmeldungen über die Belastungsverträglichkeit
ihrer Kinder zu erhalten. Da eine sportärztliche Untersuchung
erst mit dem Eintritt in die Talentfördergruppen vorgesehen
ist, sollte darüber hinaus mit den Eltern ein ständiger
Austausch über den Gesundheitszustand des Kindes erfolgen.
Insbesondere bei krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen
muss in beiderseitigem Interesse der Informationsaustausch gewährleistet
sein. Grundsätzlich muss jedes aufzunehmende Kind „sportgesund"
sein.
Was muss bezüglich der Zusammenarbeit
mit den beteiligten Schulen beachtet werden?
Wie den bisherigen Ausführungen zu entnehmen
ist, erstreckt sich das TAG- Training über die gesamte
Grundschulzeit. Aus trainingsmethodischen und organisatorischen
Gesichtspunkten wird eine TAG gemeinsam für Kinder der
Klassen l und 2 sowie eine weitere für Kinder der Klassen
3 und 4 gebildet. Aus dieser Regelung ergeben sich weitere Aufgaben
für die Zum einen ist aufgrund der dargestellten Problematik
der Einstiegssituation davon aus-zugehen, dass im Laufe der
Zeit „Quereinsteiger" hinzukommen. Bei der Aufnahme
dieser „Quereinsteiger" sollte analog zur Aufnahme
der Erstklässler verfahren werden, d.h., der Informationsaustausch
zwischen Sportlehrer, Vereinsübungsleiter, Eltern und TAG
-Leiter muss sichergestellt sein, bevor die Teilnahme am Training
ermöglicht wird. Zum anderen ist eine angemessene Gruppengröße
von ca. 15-20 Kindern Voraussetzung, um systematisch trainieren
zu können.
Demzufolge kann es auch notwendig sein, Kinder, die die erwartete
Leistungsentwicklung nicht erfüllen, nach einer angemessenen
Zeitspanne - ein wichtiger Übergang ist sicherlich der
von der TAG 1/2 in die TAG 3/4 - aus den Talentaufbaugruppen
herauszunehmen und ggf. in andere schulische Arbeitsgemeinschaften
oder in entsprechende Gruppen der Sportvereine einzugliedern.
Die genannten Maßnahmen bedürfen großer pädagogischer
Verantwortung. Eine enge Kooperation mit den Eltern, den beteiligten
Schulen und Vereinen ist Voraussetzung für die Gewährleistung
der Verpflichtungen gegenüber den Kindern in den TAG.
Welche Hilfen können die TAG-
Leiter/innen bei den systembedingten Übergängen geben?
Übergang TAG 1/2 in TAG 3/4
Die Kinder des l. Schuljahres können bei der Eingewöhnung
in das TAG- Training vom Erfahrungsvorsprung der Zweitklässler
profitieren. Sie sollten in dieser Phase schwerpunktmäßig
an die vielfältigen Arbeits- und Organisationsformen sowie
den Geräteaufbau herangeführt werden. In der Klasse
2, 1. Halbjahr, fehlen die Kinder der Klassen 1, da diese ja
erst frühestens mit dem Beginn des 2. Halbjahres aufgenommen
werden. In diesem Abschnitt der TAG-Ausbildung kann deshalb
sehr intensiv trainiert werden, so dass sich der Übergang
der Kinder der zweiten Klassenstufe in die TAG 3/4 gut vorbereiten
lässt, denn dann trainieren sie mit älteren, leistungsstärkeren
Kindern gemeinsam. Übergang TAG 3/4 in TFG und Zusammenarbeit
mit den TFG- Leitern/- innen, gemäß der festgelegten
Förderstruktur ist frühestens mit Beginn der Klasse
4 und spätestens mit Eintritt in die Klasse 5 der schulische
Übergang in sportartspezifische Talentfördergruppen
vorgesehen.
Dieser Übergang macht eine Sportartempfehlung erforderlich.
Kompetenter Berater kann hierbei maßgeblich der/die TAG-
Leiter/in sein. Auf der Grundlage der Interessen der Kinder
und seines/ihres Kenntnisstandes aus dem mehrjährigen sportartübergreifenden
Training sollte er/sie in der Lage sein, die Kinder zu beraten.
Dabei wird empfohlen, zur Unterstützung des Trainerauges
den Talentprofilbogen zu verwenden.
Es ist deshalb erforderlich, dass sich die TAG- Leiter einen
umfassenden Überblick über die eingerichteten schulischen
Talentfördergruppen im regionalen Umfeld und entsprechende
Vereinsangebote, in denen eine gute Nachwuchsarbeit stattfindet,
verschaffen. Kinder der Klasse 4 müssen gezielt an die
für ihre individuelle Leistungsentwicklung geeignete Talentfördergruppe
herangeführt werden. So ist es unter Umständen notwendig,
das Kind persönlich in die Gruppe zu bringen und sicherzustellen,
dass eine angemessene Integration erfolgt. Besonderes Engagement
ist erforderlich, wenn die Kinder erst mit Beginn der Klasse
5 in die Talentfördergruppen eingegliedert werden, wie
es zur Zeit in Hessen noch der Regelfall ist.
Mit Abschluss der Klasse 4 endet die TAG- Zugehörigkeit
und gleichzeitig erfolgt ein Schulwechsel von der Grundschule
zur weiterführenden Schule. Spätestens im Verlauf
der Klasse 4 sollten persönliche Kontakte zwischen TAG-
Leiter/in und TFG- Leiter/in bzw. Vereinstrainer/in aufgebaut
und dafür gesorgt werden, dass z.B. Hospitationen in den
TAG- Gruppen stattfinden. Zusätzlich ist es denkbar, dass
den Kin-dern „Schnupperangebote" gemacht werden,
um ihnen konkrete Einblicke in diese Sportarten zu ermöglichen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Übergang von
der TAG zur TFG und/oder zum Vereinstraining möglichst
ohne „drop-outs" vonstatten geht.
Darüber hinaus sollte die Koordinationskompetenz des SSZ-Koordinators
genutzt werden, um den Informationsfluss zur weiterführenden
Schule zu gewährleisten.
Schließlich besteht eine Informations- und Beratungspflicht
gegenüber den Eltern. In einer Elternversammlung, die von
den TAG- Leiter(n)/innen initiiert und unter Einbeziehung des
SSZ-Koordinators von den Schulleitungen der beteiligten Grundschulen
organisiert wird, werden unter Beteiligung der TFG- Leiter/innen
und Vereinstrainer/ innen den Eltern die weiterführenden
Fördermöglichkeiten aufgezeigt und individuelle Empfehlungen
auf der Grundlage der Talentprognosen gegeben.
Erst wenn diese enge Vernetzung der Förderebenen
hergestellt worden ist, lässt sich eine perspektivische
Talententwicklung praktisch umsetzen. Für die TAG- Leiter/innen
muss es demzufolge selbstverständlich sein, regelmäßigen
Austausch mit TFG- Leiter(n)/ innen zu pflegen. Das Training
in den TAG wird also um so effektiver, je mehr es gelingt, die
Vernetzung mit den entsprechenden Fördermaßnahmen
der Kooperations-partner herzustellen.
Warum ist eine frühzeitige und regelmäßige
Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden anzustreben
und wie ist sie zu organisieren?
Ein wesentliches Ergebnis dieser Überlegungen
besteht darin, dass die sportartübergreifende Grundausbildung
und die sportartspezifische Ausbildung zwei fundamentale Schritte,
die sich gegenseitig ergänzen und von denen jeder für
sich unverzichtbar ist, innerhalb des Talententwicklungsprozesses
darstellen. Allein schon dies weist auf die Notwendigkeit einer
Verzahnung der schulischen und der vereinsgebundenen Trainingsmaßnahmen
im Kindesalter hin. Demzufolge gilt: Wenn sich Training in den
TAG und in den Vereinen ergänzen sollen, dürfen die
Angebote keine Konkurrenzveranstaltungen sein und auch nicht
als solche aufgefasst werden. Sie sind unverzichtbare Ergänzungen.
Unter idealtypischen Bedingungen wäre es sinnvoll, wenn
das sportlich interessierte und begabte Kind z.B. ein bis zweimal
wöchentlich ein kindgemäßes Handballtraining
absolviert und parallel dazu am sportartübergreifenden
TAG- Training teilnimmt. Eine frühzeitige und regelmäßige
Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden ist darum
anzustreben. Die TAG-Leiter/innen müssen sich bei den Vereinen
über Trainingsangebote für Kinder informieren und
den Kontakt mit den Übungsleitern/innen suchen. Sie sollten
sich einen Einblick in die Trainingsarbeit der Kooperationspartner
verschaffen, um auch auf das Vereinstraining der Kinder beratend
einwirken zu können.
Hilfreich wäre es in diesem Zusammenhang sicherlich, wenn
der/die SSZ- Koordinator/in Informationsrunden mit Vereinsvertretern
(z.B. Abteilungsleiter und Übungsleiter) organisieren würde,
um die Zielsetzungen des schulischen Trainings und die Notwendigkeit
einer kontinuierlichen Zusammenarbeit transparent zu machen.
Sind erst einmal Kontakte geknüpft und Vorbehalte ausgeräumt,
kann der/die TAG- Leiter/in die Kooperation analog zu der mit
den TFG- Leiter(n)/innen organisieren. D.h., auch die interessierten
Vereinstrainer können beim TAG- Training hospitieren und
Schnupperangebote offerieren.
Den Vereinen und Verbänden kommt für die Sicherstellung
der sportartspezifischen Ausbildung eine zentrale Bedeutung
zu, da nur in wenigen ausgewählten Sportarten die schulische
Weiterförderung in TFG möglich ist. Je intensiver
die Kontakte zwischen den Talentaufbaugruppenleiter(n)/innen
auf der einen Seite und den Übungsleitern/innen der Vereine
sowie den Verbandsbeauftragten bzw. Nachwuchskoordinatoren der
Fachverbände auf der anderen Seite sind, desto eher ist
die hier angestrebte Form der Talentförderung realisierbar.
Eigene Zusammenstellung aus: Handbuch vielseitige
sportübergreifende Grundausbildung - Trainingsmodelle für
die Talentaufbaugruppen. Hess. Institut für Bildungsplanung
und Schulentwicklung 1994.