homenewstalentförderunghauptzentrum wetzlarnebenzentrum hüttenbergnebenzentrum dillenburgschwerpunktsportartenmaterialiensponsorenkontakt
 
 

Talentförderung in Hessen

Grundsätze und Zielsetzungen.
Das Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“ ist ein Kooperationsprogramm des Hessischen Kultusministeriums und des Landessportbundes Hessen.
Es soll helfen, in der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen/Sportverbänden den Einstieg in ein leistungssportliches Training für Kinder und Jugendliche pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Dies erfordert eine systematische Hinführung sportlich talentierter, interessierter Kinder und Jugendlicher zum Leistungssport durch kindgerechte, entwicklungsgemäße Trainings- und Wettkampfgestaltung.
Die übergeordnete Zielsetzung aller Maßnahmen ist es, durch koordinierte Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband der Talentsuche und -förderung neue Impulse zu geben.
Dabei kommt der Schule vor allen Dingen die Aufgabe zu, die Kinder behutsam an den Leistungssport heranzuführen, d.h., das leistungssportliche Engagement der talentierten Schüler/innen unter pädagogischen Gesichtspunkten zu gestalten. Fachverbände und Vereine haben die Aufgabe, die schulischen Fördermaßnahmen zu begleiten und nach deren Beendigung in eigener Zuständigkeit fortzuführen, um so die derzeit noch bestehenden Lücken im Fördersystem zu schließen.

Die Aufgaben der Kooperationspartner „Schule-Verein-Verband" in der Förderkonzeption.
In der inhaltlichen Darstellung des Förderkonzepts wird verdeutlicht, dass es zwei tragende Säulen innerhalb der sportlichen Ausbildung gibt. Die eine ist die sportartübergreifende Grundausbildung. Ein solcher Ansatz ist bisher im Vereinssport kaum verankert, da sich bei den Sportvereinen und deren Abteilungen hauptsächlich sportartspezifische Angebote finden. Demgegenüber ist die Schule geradezu prädestiniert, diesen sportartübergreifenden Ausbildungsteil zu leisten. Denn in den Grundschulen besteht prinzipiell die Möglichkeit, alle Kinder anzusprechen und zu prüfen, inwieweit für sie eine zusätzliche Förderung in den Talentaufbaugruppen infrage kommen könnte.

Die zweite ist die sportartgerichtete und sportartspezifische Ausbildung der Kinder, die parallel zur sportartübergreifenden Grundausbildung einsetzen sollte und zum Grundlagentraining führt. Hinführung und Überleitung zum Grundlagentraining erfordern unter inhaltlichen Gesichtspunkten sportartspezifisch ausgerichtete, kindgemäße Konzepte der einzelnen Fachverbände.
Die noch zu erstellenden Rahmentrainingspläne (unter Einbeziehung der unter Federführung von NRW bereits geleisteten Vorarbeiten) müssen auf der Grundausbildung aufbauen und eine angemessene Heranführung an die sportartspezifischen Belange dieser Ausbildungsstufe garantieren, ohne die Orientierungen pädagogisch verantwortungsvoll und entwicklungsgemäß auszuklammern. Gerade die sportartspezifische Ausbildung, als zweiter inhaltlicher Bestandteil des hessischen Landesprogramms „Talentsuche - Talentförderung", kann nur über die konsequente Mitarbeit der einzelnen Fachverbände erstellt und in den Vereinen realisiert werden.
Je sportartspezifischer die Trainingsinhalte werden, desto geringer werden die schulischen Möglichkeiten und Anteile an der weiterführenden Förderung.
Somit ergibt sich die Notwendigkeit, die sportartgerichtete Ausbildung zunächst schulisch zu verankern, gleichzeitig aber die Weiterführung durch die eigentlichen Spezialisten, wie Übungsleiter und Trainer der
Vereine/Fachverbände, sicherzustellen. Zur Realisierung der Zielsetzungen des Landesprogramms muss jeder Partner seinen spezifischen Beitrag leisten.

Der Schule fallen dabei folgende Aufgaben zu:

* Einrichtung von Talentaufbaugruppen (TAG) mit „sportinteressierten" Schüler(n) /- innen
* Durchführung einer „vielseitigen sportartübergreifenden Grundausbildung" in diesen Gruppen
* Erkennen sportartspezifischer Interessen der Kinder
* Suche nach sportartspezifischen Trainingsmöglichkeiten für die Kinder in Vereinsgruppen
* Einrichtung von Talentfördergruppen (TFG) mit sportartspezifischer Ausrichtung in Kooperation mit den Fachverbänden und den örtlichen Vereinen.

Dem Verein fallen folgende Aufgaben zu:

* sich darüber zu informieren, wo Talentaufbaugruppen existieren
* Kontaktaufnahme mit den TAG -Leiter(n)/ innen.
* Eröffnung zusätzlicher sportartspezifischer Übungsmöglichkeiten für Kinder aus den TAG
* systematische Betreuung der Vereinskindergruppen
* Sicherstellung eines kind- und entwicklungsgemäßen Trainings durch qualifizierte Übungsleiter/innen des Nachwuchstrainings
* Kontaktaufnahme zu Talentfördergruppen und Gewährleistung einer systematischen Zusammenarbeit.
* Die Fachverbände haben folgende Aufgaben:
* Kooperation mit den eingerichteten Talentfördergruppen (TFG)
* Fortführung der schulischen Talentförderung in eigener Zuständigkeit nach der 6.Klasse
* Schließung möglicher „Förderlücken" zwischen der schulischen und der Landes-Kader-Förderung des Verbandes, insbesondere in solchen Sportarten, bei denen der Einstieg in den D-Kader relativ spät erfolgt, durch geeignete Maßnahmen auf Kreis- bzw. Bezirksebene
* Information der beteiligten Schulen und Vereine über die Fördermaßnahmen
* Kooperation mit dem Koordinator des jeweiligen Schulsportzentrums (SSZ)
* Koordinierung der sportartspezifischen, regionalen Nachwuchsleistungsförderung der Vereine

Auf der Grundlage dieser Beschlüsse entwickelt die jeweilige Programmgruppe „Talentsuche-Talentförderung" auf Schulamtsebene ihr eigenes Förderkonzept, in dem alle Fördermaßnahmen, ausgehend vom Einstieg in die Talentaufbaugruppen bis hin zu den Kadermaßnahmen der Fachverbände, verankert sind.
Die Umsetzung dieses verbindlichen Förderkonzepts erfolgt auf der Ebene der Schulsportzentren (SSZ). Im SSZ sind alle Grund- und Mittelstufenschulen zusammengeschlossen, an denen Talentaufbau- und Talentfördergruppen eingerichtet sind. Die Federführung liegt bei einer Schule mit gymnasialer Oberstufe, an der das Leistungsfach Sport angeboten wird.
Die federführende Schule für das SSZ Wetzlar mit seinen beiden Nebenzentren Dillenburg und Hüttenberg ist die Goetheschule Wetzlar.

Schulische Maßnahmen der Talentförderung.

Die gemeinsam von Kultusministerium und Landessportbund Hessen, den Landesfachverbänden und der Universität- Gesamthochschule Kassel entwickelte und getragene Konzeption sieht unter Beachtung
• des Prinzips der Entwicklungsgemäßheit
• der Selbstbestimmtheit
• trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse und
• gewissenhafter Beratung
vor, sportlich interessierten und begabten Kindern bereits in der Grundschule eine langfristig angelegte, systematische sportliche Leistungsentwicklung zu bieten. Ein solches Training dient als Grundlage für die Talententwicklung. An ausgewählten Grundschulen und weiterführenden Schulen sind zu diesem Zweck
Talentaufbaugruppen (TAG), Klasse 1- 4 und
Talentfördergruppen (TFG), Klasse 4/5 - 6
eingerichtet worden.
Der Trainingsaufbau für die Talentaufbaugruppen (TAG) folgt dem Prinzip der vielseitigen sportartübergreifenden Grundausbildung.
Aufbauend auf die Grundausbildung schließt sich das sportartspezifische Grundlagentraining für geeignete Kinder in den Talentfördergruppen (TFG) an.

Die Talentaufbaugruppe (TAG)

* Die Talentaufbaugruppen sind ein Angebot für sportinteressierte und begabte Kinder zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht.

* Grundsätzlich sind diese Talentaufbaugruppen offen für Schülerinnen und Schüler der Klassen l bis 4 aus den einzelnen Grundschulen eines Schulsportzentrums.

* Die Kinder der Klassen 1/2 und die Kinder der Klassen 3/4 werden in Talentaufbaugruppen jeweils gemeinsam trainiert, um eine alters- und entwicklungsgemäße sowie individuelle Förderung der teilnehmenden Kinder gewährleisten zu können. Dieses Training soll eine vielseitige sportartübergreifende Grundausbildung sichern und ist Einstieg in einen planmäßigen, langfristigen Trainingsprozess.

* Inhaltliche Grundlage für die Arbeit in den Talentaufbaugruppen sind die Trainingsmodelle für die vielseitige sportartübergreifende Grundausbildung.

* Die Aufnahme sportlich interessierter und begabter Kinder in die Talentaufbaugruppe erfolgt auf freiwilliger Basis nach eingehender Beratung des Kindes, der Eltern und in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitern/innen sowie Sportlehrern/innen.

Die Talentfördergruppe (TFG)

* An einem Schulsportzentrum (SSZ) werden in Planungsgesprächen mit den Fachverbänden und Vereinen bis zu drei Schwerpunktsportarten festgelegt und dafür die entsprechenden Talentfördergruppen (TFG) eingerichtet (ein SSZ pro Schulamtsbezirk).

* An den Schulsportnebenzentren (SNZ) können zusätzlich für ein bis zwei Schwerpunktsportarten die entsprechenden Talentfördergruppen eingerichtet werden.

* Die Talentfördergruppe ist ein außerunterrichtliches Angebot zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht.

* Aufbauend auf die Grundausbildung werden den Kindern und Jugendlichen von Klasse 4-6 in diesen Talentfördergruppen zunehmend sportartgerichtete und sportartspezifische Inhalte des Grundlagentrainings vermittelt.

* Grundlage für die Arbeit in den Talentfördergruppen sind die Rahmentrainingspläne der Fachverbände.

* Die Aufnahme in die Talentfördergruppe erfolgt: - auf freiwilliger Basis und nach einer die künftige Sportart betreffenden Beratung
des Kindes und der Eltern durch die/den TAG- Leiter/in - nach einer sportärztlichen Untersuchung in einer sportärztlichen Untersuchungs-
und Beratungsstelle.

* Ein „Quereinstieg" ist jederzeit möglich.

* Nach der Aufnahme in die Talentfördergruppe ist die Teilnahme verbindlich, da nur über die regelmäßige und systematische Trainingsarbeit eine Talententwicklung erreicht werden kann.

* Die Trainingszeit der Talentfördergruppen beträgt vier Wochenstunden (2 x 90 Minuten).

* Gruppengröße und Zusammensetzung (Jungen/Mädchen) sind abhängig von der jeweiligen Sportart und deren Trainingsbedingungen, sollte aber zwischen 8 bis höchstens 20 Kinder liegen.

* Die Teilnahme am Training der TFG wird im Zeugnis bescheinigt.

Während des gesamten schulischen Förderzeitraumes wird eine enge Verzahnung mit den Trainingsmaßnahmen und den Wettkampfprogrammen der Vereine angestrebt, so dass die geförderten Kinder und Jugendlichen weitere sportartspezifische Trainingsmöglichkeiten nutzen können.

Aufgaben der TAG- Leiter/-innen

Die Ausführungen zur Organisationsstruktur des Landesprogramms machen deutlich, dass eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen nur dann gelingen kann, wenn die beschriebenen Strukturen auch praktisch umgesetzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die TAG- Leiter/innen neben ihrer Trainingsplanung und -durchführung auch weitere Aufgaben übernehmen.

Welche Kinder sollen in die TAG aufgenommen werden?

Im Erlass zur Durchführung des Aktionsprogramms findet sich zunächst als eindeutige Vorgabe: „Talentaufbaugruppen sind offen für sportlich interessierte und begabte Grundschülerinnen und Grundschüler ..." (HKM 1993, 326). Grundsätzlich können demnach geeignete Grundschüler/innen aus dem Sportverbund eines Schulsportzentrums aufgenommen werden. Was sind nun sportlich interessierte und begabte Kinder, und wie lassen sich Begabung und Interesse einschätzen?
Die inhaltliche Diskussion zur Talentproblematik wird später geführt. Ohne diesen Überlegungen hier vorgreifen zu wollen, kann festgestellt werden, dass eine auf die Talententwicklung ausgerichtete langfristige sportliche Ausbildung - und als solche versteht sich das Training in der TAG - sofort unglaubwürdig und pädagogisch bedenklich wird, wenn von Anfang an strenge Auswahlverfahren (z.B. Tests) angewandt werden. Deshalb sollte die Einschätzung von Begabung und Interesse zur „Chefsache" der Talentaufbaugruppenleiter/innen gemacht werden. Die folgenden Aspekte können vielleicht helfen, mit dem Problem pädagogisch umzugehen und die „richtigen" Kinder auszuwählen.
Für die Auswahl lassen sich nachstehende Dispositionen (Eigenschaften) und Leistungsvoraussetzungen als Kriterien benennen, denn diese Kinder
- zeigen vielfältige sportliche Interessen;
- sind geneigt, neue Bewegungen sofort zu probieren;
- zeigen Hartnäckigkeit beim Erlernen von Bewegungen, auch wenn diese
nicht gleich klappen;
- haben Mut und zeigen Risikobereitschaft;
- sind psychisch ausgeglichen;
- zeigen Leistungsbereitschaft;
- sind belastungsfähig;
- arbeiten im Sportunterricht konzentriert mit und
- haben Freude am Wettkampf bzw. am Leistungsvergleich.

Diese Dispositionen und Leistungsvoraussetzungen verweisen auf anlagebedingte Eigenschaften sportlicher Talente. Darüber hinaus wird es erforderlich, weitere Informationen einzuholen, da gezeigte sportliche Leistungen auch durch sportliche Vorerfahrungen - also das Trainingsalter - und den Entwicklungsstand - also das biologische Alter -beeinflusst worden sein könnten. Bei der Auswahl der Kinder sollte deshalb den kleinen (retardierten) Kindern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Gegensatz zu den akzelerierten Kindern, die oft bereits bessere sportliche Resultate erbringen, verfügen diese Kinder möglicherweise noch über nicht augenscheinliche Entwicklungspotentiale, die erst durch den Trainingsprozess in den TAG beobachtbar werden. Eine vorschnelle Ausgrenzung würde diesen Talententwicklungsprozess verhindern. Die TAG- Leiter/innen sollten deshalb in dieser Situation gewissenhaft arbeiten und alle Informationsquellen nutzen. Über Befragungen des Sportlehrers/der Sportlehrerin und Unterrichtshospitationen lassen sich Informationen über Mitarbeit und Engagement im Sportunterricht gewinnen. Die Kinder selbst können
Auskunft über ihre Interessen und Neigungen geben, und unter Hinzuziehung der Eltern ist es möglich, Einblicke in den sportlichen Ausbildungsverlauf, das soziale Umfeld u.a. zu erlangen.
Als Hilfestellung bei diesem Auswahlverfahren, das in der Verantwortung des jeweiligen Talentaufbaugruppenleiters liegen muss und nicht von den beteiligten Instanzen (Schulleitung, Sportlehrer, Vereinstrainer, Eltern) außer Kraft gesetzt werden darf, kann der Erhebungsbogen Sportliches Interessenprofil dienen.

Wann beginnt das Training in den Talentaufbaugruppen?

Das Training in den Talentaufbaugruppen beginnt in der Regel mit dem 2. Halbjahr der Klasse 1. Die erste Hälfte dieses Schuljahres benötigen die Kinder für den Eingewöhnungsprozess in das neue Umfeld Schule. Erst wenn sich die Kinder eingewöhnt haben, können sie an die neuen Aufgaben in den TAG herangeführt werden. Darüber hinaus ist diese Zeit erforderlich, um den TAG- Leiter(n)/innen ausreichend Gelegenheit zu geben, die Aufnahme der Kinder in die TAG vorzubereiten.

Wie sollten die TAG- Leiter/innen die Einstiegsphase organisieren?

Unter der Federführung des zuständigen SSZ- Koordinators sollten zunächst die Schulleitungen und Sportfachkonferenzen der beteiligten Grundschulen über das Vorhaben informiert werden, eine schulische bzw. überschulische Talentaufbaugruppe einrichten zu wollen. In Absprache mit den beteiligten Sportlehrer(n) /-lehrerinnen der Klasse 1 erfolgen im Verlauf des 1. Halbjahres Unterrichtshospitationen, sowie erste Gespräche mit in Frage kommenden Kindern, Eltern und ggf. Vereinsübungsleitern. Wenn der Kreis der „geeigneten" Kinder sondiert ist, sollten unter Federführung der Schulleitung(en) die Eltern der gesichteten Kinder eingeladen werden.

Während dieses Elterntreffens, an dem auch die Kinder selbst teilnehmen sollten, verdeutlicht der/die Talentaufbaugruppenleiter/in (ggf. zusammen mit dem SSZ- Koordinator) noch einmal die Zielsetzungen und die damit verbundenen Rahmenbedingungen des Trainingsprozesses und steht bei Rückfragen und darüber hinaus grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung und nach einer kurzen Probetrainingsphase müssen die Eltern - sofern gewünscht - ihre Kinder verbindlich anmelden.

Welchen Stellenwert hat die TAG im Rahmen des Schulsports?

Talentaufbaugruppen sind schulische Veranstaltungen und gehören zum außerunterrichtlichen Schulsport. Wie alle anderen Schulsportveranstaltungen haben sie, wenn eine Aufnahme erfolgt ist, verbindlichen Charakter. Die TAG- Leiter/innen sind deshalb dazu verpflichtet, die Anwesenheit zu überprüfen und zu vermerken sowie bei unregelmäßiger Teilnahme oder längerer Abwesenheit die Schulleitung zu informieren. Die Teilnahme am Training ist im Zeugnis der Schüler/innen zu bescheinigen (vgl. HKM 1993,331).

Welche weiteren Aspekte müssen beachtet werden?

Die TAG- Arbeit versteht sich als Einstieg in einen langfristig angelegten, systematischen Trainingsprozess, der auf die Weiterentwicklung sportlicher Talente ausgelegt ist. Dieser Prozess unterscheidet sich vom Sportunterricht vor allen Dingen hinsichtlich seiner Belastungsstruktur.
Deshalb sollten die TAG- Leiter/innen von Anfang an den Austausch mit den Eltern suchen, um Rückmeldungen über die Belastungsverträglichkeit ihrer Kinder zu erhalten. Da eine sportärztliche Untersuchung erst mit dem Eintritt in die Talentfördergruppen vorgesehen ist, sollte darüber hinaus mit den Eltern ein ständiger Austausch über den Gesundheitszustand des Kindes erfolgen. Insbesondere bei krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen muss in beiderseitigem Interesse der Informationsaustausch gewährleistet sein. Grundsätzlich muss jedes aufzunehmende Kind „sportgesund" sein.

Was muss bezüglich der Zusammenarbeit mit den beteiligten Schulen beachtet werden?

Wie den bisherigen Ausführungen zu entnehmen ist, erstreckt sich das TAG- Training über die gesamte Grundschulzeit. Aus trainingsmethodischen und organisatorischen Gesichtspunkten wird eine TAG gemeinsam für Kinder der Klassen l und 2 sowie eine weitere für Kinder der Klassen 3 und 4 gebildet. Aus dieser Regelung ergeben sich weitere Aufgaben für die Zum einen ist aufgrund der dargestellten Problematik der Einstiegssituation davon aus-zugehen, dass im Laufe der Zeit „Quereinsteiger" hinzukommen. Bei der Aufnahme dieser „Quereinsteiger" sollte analog zur Aufnahme der Erstklässler verfahren werden, d.h., der Informationsaustausch zwischen Sportlehrer, Vereinsübungsleiter, Eltern und TAG -Leiter muss sichergestellt sein, bevor die Teilnahme am Training ermöglicht wird. Zum anderen ist eine angemessene Gruppengröße von ca. 15-20 Kindern Voraussetzung, um systematisch trainieren zu können.
Demzufolge kann es auch notwendig sein, Kinder, die die erwartete Leistungsentwicklung nicht erfüllen, nach einer angemessenen Zeitspanne - ein wichtiger Übergang ist sicherlich der von der TAG 1/2 in die TAG 3/4 - aus den Talentaufbaugruppen herauszunehmen und ggf. in andere schulische Arbeitsgemeinschaften oder in entsprechende Gruppen der Sportvereine einzugliedern.
Die genannten Maßnahmen bedürfen großer pädagogischer Verantwortung. Eine enge Kooperation mit den Eltern, den beteiligten Schulen und Vereinen ist Voraussetzung für die Gewährleistung der Verpflichtungen gegenüber den Kindern in den TAG.

Welche Hilfen können die TAG- Leiter/innen bei den systembedingten Übergängen geben?

Übergang TAG 1/2 in TAG 3/4
Die Kinder des l. Schuljahres können bei der Eingewöhnung in das TAG- Training vom Erfahrungsvorsprung der Zweitklässler profitieren. Sie sollten in dieser Phase schwerpunktmäßig an die vielfältigen Arbeits- und Organisationsformen sowie den Geräteaufbau herangeführt werden. In der Klasse 2, 1. Halbjahr, fehlen die Kinder der Klassen 1, da diese ja erst frühestens mit dem Beginn des 2. Halbjahres aufgenommen werden. In diesem Abschnitt der TAG-Ausbildung kann deshalb sehr intensiv trainiert werden, so dass sich der Übergang der Kinder der zweiten Klassenstufe in die TAG 3/4 gut vorbereiten lässt, denn dann trainieren sie mit älteren, leistungsstärkeren Kindern gemeinsam. Übergang TAG 3/4 in TFG und Zusammenarbeit mit den TFG- Leitern/- innen, gemäß der festgelegten Förderstruktur ist frühestens mit Beginn der Klasse 4 und spätestens mit Eintritt in die Klasse 5 der schulische Übergang in sportartspezifische Talentfördergruppen vorgesehen.
Dieser Übergang macht eine Sportartempfehlung erforderlich. Kompetenter Berater kann hierbei maßgeblich der/die TAG- Leiter/in sein. Auf der Grundlage der Interessen der Kinder und seines/ihres Kenntnisstandes aus dem mehrjährigen sportartübergreifenden Training sollte er/sie in der Lage sein, die Kinder zu beraten. Dabei wird empfohlen, zur Unterstützung des Trainerauges den Talentprofilbogen zu verwenden.
Es ist deshalb erforderlich, dass sich die TAG- Leiter einen umfassenden Überblick über die eingerichteten schulischen Talentfördergruppen im regionalen Umfeld und entsprechende Vereinsangebote, in denen eine gute Nachwuchsarbeit stattfindet, verschaffen. Kinder der Klasse 4 müssen gezielt an die für ihre individuelle Leistungsentwicklung geeignete Talentfördergruppe herangeführt werden. So ist es unter Umständen notwendig, das Kind persönlich in die Gruppe zu bringen und sicherzustellen, dass eine angemessene Integration erfolgt. Besonderes Engagement ist erforderlich, wenn die Kinder erst mit Beginn der Klasse 5 in die Talentfördergruppen eingegliedert werden, wie es zur Zeit in Hessen noch der Regelfall ist.

Mit Abschluss der Klasse 4 endet die TAG- Zugehörigkeit und gleichzeitig erfolgt ein Schulwechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Spätestens im Verlauf der Klasse 4 sollten persönliche Kontakte zwischen TAG- Leiter/in und TFG- Leiter/in bzw. Vereinstrainer/in aufgebaut und dafür gesorgt werden, dass z.B. Hospitationen in den TAG- Gruppen stattfinden. Zusätzlich ist es denkbar, dass den Kin-dern „Schnupperangebote" gemacht werden, um ihnen konkrete Einblicke in diese Sportarten zu ermöglichen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Übergang von der TAG zur TFG und/oder zum Vereinstraining möglichst ohne „drop-outs" vonstatten geht.
Darüber hinaus sollte die Koordinationskompetenz des SSZ-Koordinators genutzt werden, um den Informationsfluss zur weiterführenden Schule zu gewährleisten.
Schließlich besteht eine Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern. In einer Elternversammlung, die von den TAG- Leiter(n)/innen initiiert und unter Einbeziehung des SSZ-Koordinators von den Schulleitungen der beteiligten Grundschulen organisiert wird, werden unter Beteiligung der TFG- Leiter/innen und Vereinstrainer/ innen den Eltern die weiterführenden Fördermöglichkeiten aufgezeigt und individuelle Empfehlungen auf der Grundlage der Talentprognosen gegeben.

Erst wenn diese enge Vernetzung der Förderebenen hergestellt worden ist, lässt sich eine perspektivische Talententwicklung praktisch umsetzen. Für die TAG- Leiter/innen muss es demzufolge selbstverständlich sein, regelmäßigen Austausch mit TFG- Leiter(n)/ innen zu pflegen. Das Training in den TAG wird also um so effektiver, je mehr es gelingt, die Vernetzung mit den entsprechenden Fördermaßnahmen der Kooperations-partner herzustellen.

Warum ist eine frühzeitige und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden anzustreben und wie ist sie zu organisieren?

Ein wesentliches Ergebnis dieser Überlegungen besteht darin, dass die sportartübergreifende Grundausbildung und die sportartspezifische Ausbildung zwei fundamentale Schritte, die sich gegenseitig ergänzen und von denen jeder für sich unverzichtbar ist, innerhalb des Talententwicklungsprozesses darstellen. Allein schon dies weist auf die Notwendigkeit einer Verzahnung der schulischen und der vereinsgebundenen Trainingsmaßnahmen im Kindesalter hin. Demzufolge gilt: Wenn sich Training in den TAG und in den Vereinen ergänzen sollen, dürfen die Angebote keine Konkurrenzveranstaltungen sein und auch nicht als solche aufgefasst werden. Sie sind unverzichtbare Ergänzungen. Unter idealtypischen Bedingungen wäre es sinnvoll, wenn das sportlich interessierte und begabte Kind z.B. ein bis zweimal wöchentlich ein kindgemäßes Handballtraining absolviert und parallel dazu am sportartübergreifenden TAG- Training teilnimmt. Eine frühzeitige und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden ist darum anzustreben. Die TAG-Leiter/innen müssen sich bei den Vereinen über Trainingsangebote für Kinder informieren und den Kontakt mit den Übungsleitern/innen suchen. Sie sollten sich einen Einblick in die Trainingsarbeit der Kooperationspartner verschaffen, um auch auf das Vereinstraining der Kinder beratend einwirken zu können.
Hilfreich wäre es in diesem Zusammenhang sicherlich, wenn der/die SSZ- Koordinator/in Informationsrunden mit Vereinsvertretern (z.B. Abteilungsleiter und Übungsleiter) organisieren würde, um die Zielsetzungen des schulischen Trainings und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Zusammenarbeit transparent zu machen.
Sind erst einmal Kontakte geknüpft und Vorbehalte ausgeräumt, kann der/die TAG- Leiter/in die Kooperation analog zu der mit den TFG- Leiter(n)/innen organisieren. D.h., auch die interessierten Vereinstrainer können beim TAG- Training hospitieren und Schnupperangebote offerieren.
Den Vereinen und Verbänden kommt für die Sicherstellung der sportartspezifischen Ausbildung eine zentrale Bedeutung zu, da nur in wenigen ausgewählten Sportarten die schulische Weiterförderung in TFG möglich ist. Je intensiver die Kontakte zwischen den Talentaufbaugruppenleiter(n)/innen auf der einen Seite und den Übungsleitern/innen der Vereine sowie den Verbandsbeauftragten bzw. Nachwuchskoordinatoren der Fachverbände auf der anderen Seite sind, desto eher ist die hier angestrebte Form der Talentförderung realisierbar.

Eigene Zusammenstellung aus: Handbuch vielseitige sportübergreifende Grundausbildung - Trainingsmodelle für die Talentaufbaugruppen. Hess. Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung 1994.

 
 
robpix.net